Förderungen

Dies soll nur als Übersicht dienen – bitte wenden Sie sich für konkrete Förderzusagen und -auskünfte an die zuständigen Behörden. Wir helfen Ihnen dabei gerne.

EU-Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Förderprogramm richtet sich nur an kleine Unternehmen <50 Mitarbeiter (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

Was wird gefördert: nur der Basis-Check, zertifikatsunabhängig

Standort des Unternehmens: innerhalb Deutschlands

Jedes förderberechtigte Unternehmen kann maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, nicht mehr als 2 pro Jahr.

Die Förderung wurde bis 31. Dezember 2026 verlängert. 

Mit der Richtlinienverlängerung wird für Sie die Möglichkeit eingeräumt, einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten.

Unternehmensart Bemessungsgrundlage Region Fördersatz maximaler Zuschuss
Unternehmen 3.500 € neue Bundesländer
(ohne Land Berlin, ohne Reion Leipzig)Region LüneburgRegion Trier
80% 2.800 €
Unternehmen 3.500 €  

Alte Bundesländer

(ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)

Land Berlin

Region Leipzig

50% 1.750 €

 

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der BAFA!

Digitalbonus des Freistaats Bayern

Das Förderprogramm wird neu aufgelegt. Die Laufzeit des Förderprogramms ist bis zum 31.12.2027 festgelegt.

Neuauflage des Digitalbonus ist gestartet – Anträge sind wieder möglich.

https://www.digitalbonus.bayern/

Was wird gefördert:
Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Standort des Unternehmens:
innerhalb Bayerns

Projektförderung:
der Digitalbonus Standard fördert Projekte mit bis zu 7.500 EUR

der Digitalbonus Plus fördert Projekte mit bis zu 30.000 EUR

Digitalbonus Standard

Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen. Eine Kombination des Digitalbonus Standard mit dem Digitalbonus Plus ist nicht möglich.

Digitalbonus Plus

Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent der Ausgaben MIT BESONDEREM INNOVATIONSGEHALT. Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen. Eine Kombination des Digitalbonus Standard mit dem Digitalbonus Plus ist nicht möglich.

Besonders gefördert werden Projekte mit folgenden Schwerpunkten:

  • Künstliche Intelligenz oder Intelligente Datenanalyse zur Verbesserung der betrieblichen Ergebnisse
  • Intelligente Robotik, um betriebliche Abläufe zu optimieren und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken
  • Moderne Simulationsmethoden und digitale Zwillinge.

Besteht eine Insolvenz beim Antragsteller oder soll eine Insolvenz beantragt werden, so ist eine Förderung ausgeschlossen.

Mit der Durchführung der Maßnahmen darf begonnen werden, wenn der Eingang des vollständigen Förderantrags von der Bewilligungsstelle elektronisch bestätigt wurde.

Was wird nicht gefördert: https://www.digitalbonus.bayern/haeufige-fragen/

Software Hardware
Standard-Webseiten / Webshops Standard Personal Computer
Standard-Online-Marketing-Maßnahmen Laptops und Smartphones
Standard Software (herkömmliche Bürosoftware oder Betriebsmittel) Drucker und Telefone

 Genauere Informationen finden Sie auf der Webseite des Digitalbonus Bayern